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Mittwoch, 20. Oktober 2021

Neue Inzidenzzahlen zum Coronavirus für den LK Gifhorn von heute 20.10.2021

 Aufgrund der neuen Inzidenzzahlen zum Coronavirus, gibt es heute 
wieder einen Bericht zum Coronavirus auf dem Blog:

Aktuelle Fallzahlen zum #Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand Mittwoch, 20.10.2021, 3:24 Uhr:
 
➡️ Anzahl der positiv getesteten Personen: 7.431 (+ 40)
➡️ Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 185
➡️ Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 104,4 (+ 2,3)
➡️ Todesfälle: 192 (+/- 0)
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 29.219 (+ 146)
Aktueller Stand der Leitindikatoren „Hospitalisierung“ und „Intensivbetten“, basierend auf den Veröffentlichungen des Landes Niedersachsen mit Stand: Mittwoch, 20.10.2021:
➡️ Hospitalisierungs-Inzidenz: 2,3 (+/- 0)
➡️ Intensivbetten: 3,8% (+ 0,2%)
+++
Inzidenzen der letzten 7 Tage:
➡️ Donnerstag, 14.10.2021: 53,0 (+ 4,5)
➡️ Freitag, 15.10.2021: 76,2 (+ 23,2)
➡️ Samstag, 16.10.2021: 92,0 (+ 15,8)
➡️ Sonntag, 17.10.2021: 99,9 (+ 7,9)
➡️ Montag, 18.10.2021: 104,4 (+ 4,5)
➡️ Dienstag, 19.10.2021: 102,1 (- 2,3)
➡️ Mittwoch, 20.10.2021: 104,4 (+ 2,3)
+++
Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:
➡️ Laufende/aktive Fälle: 28
➡️ davon Neuinfektionen: 3
➡️ Aktuell betroffene Einrichtungen:
➡️➡️ Friedrich-Ackmann-Haus; Gifhorn
➡️➡️ Diakonie „Himmelsthür“, Haus Triangel; Gifhorn
 
Quelle: Landkreis Gifhorn
 

Donnerstag, 26. August 2021

Neue Regelungen zum Coronavirus - Stand 25. August 2021

 

Seit gestern gibt es eine neue Verordnung zum Coronavirus!

Auf der Seite vom Land Niedersachsen gibt 

ausführlich Auskunft zum nachlesen.

Auf den Grafik-Dateien kann jeder die neuen

Regelungen besser verstehen.

 

Corona-Regelungen ab 25.Aug.2021

Donnerstag, 22. Juli 2021

Aktuelle Fallzahlen und Info`s zum Coronavirus im LK GF - Stand 22. Juli

Aktuelle Fallzahlen zum #Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 22.07.2021, 3:15 Uhr
 
➡️ Anzahl der positiv getesteten Personen: 6.164 (+ 3)
 
➡️ Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 35
 
➡️ Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 19,8 (+ 0,5)
 
➡️ Todesfälle: 190 (+/- 0)
 
Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 25.625 (+ 10)
Anzahl Erst- und Zweitimpfungen gesamt (Stand 22.07.2021): 101.630 (+ 8.017)
 
Anzahl der der nachgewiesenen Corona-Mutation (Veröffentlichung einmal pro Woche): 1.178 (+14)
Aktuelle Situation in den Gebietseinheiten (aktuell Infizierte, Veröffentlichung einmal pro Woche):
➡️ Stadt Gifhorn: 8
➡️ Stadt Wittingen: 8
➡️ Gemeinde Sassenburg: 2
➡️ Samtgemeinde Boldecker Land: 8
➡️ Samtgemeinde Brome: 3
➡️ Samtgemeinde Hankensbüttel: 13
➡️ Samtgemeinde Isenbüttel: 2
➡️ Samtgemeinde Meinersen: 0
➡️ Samtgemeinde Papenteich: 0
➡️ Samtgemeinde Wesendorf: 1
➡️➡️ Gesamt: 45

Montag, 19. Juli 2021

Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz im LK GF: 17,6 (+0,6) Stand 19.Juli - Neue Verordnung ab morgen Dienstag 20. Juli

 Im Landkreis Gifhorn hat die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 10 überschritten. Nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung und dem Infektionsschutzgesetz gelten ab Dienstag, 20. Juli 2021 folgende einschränkende Regelungen zu den bisherigen Maßnahmen:

Grundsätze:
➡️soziale Kontakte möglichst reduzieren.
➡️Soweit möglich, zu jeder anderen Person Mindestabstand einhalten.
➡️Wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.
➡️Für alle geöffneten Einrichtungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung.
📌 Kontaktbeschränkungen 👤↔👤:
➡️ Treffen mit maximal zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, - oder den Personen eines Haushalts und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts
➡️ Zugehörige Kinder unter 14 Jahren️, Begleit- oder Betreuungspersonen, vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
➡️ Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
➡️ Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen sich in Gruppen mit maximal 10 Personen sowie den Personen eines Haushaltes treffen.
 
Für den Bereich Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünfte:
➡️ In geschlossenen Räumen
➡️➡️ Mit sitzendem Publikum max. 500 Personen
➡️➡️ Mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen
➡️ Unter freiem Himmel
➡️➡️ Mit nur sitzendem oder auch teilweise stehenden Publikum max. 500 Personen
➡️ Ausnahmen sind auf Antrag möglich
➡️➡️ Veranstalter müssen besondere Maßnahmen für Zugang, Pausenzeiten und Verlassen sowie für Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen treffen. Lüftungskonzept vorausgesetzt
➡️➡️ Widerruf genehmigter Veranstaltungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich
➡️ Pflicht zum Tragen medizinischer MNB (außer am Platz)
➡️ Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Besucherinnen und Besuchern erlaubt
 
 
Das ist nur ein kleiner Auszug von der Verordnung!
Ausführlicher geht es