Montag, 24. November 2014

Kinder -und Familienfreundliches Steinhorst - Dank Kinderbonus

Kinder- und familienfreundliches Steinhorst
Baugeld vom Bürgermeister - Kinderbonus

Der Rat der Gemeinde Steinhorst hat in seiner Sitzung am 
10. 12. 2012 folgende Richtlinie zur Gewährung eines
 Kinderbonus beschlossen:

1. Die Gemeinde Steinhorst gewährt privaten Käufer(inne)n 
eines Baugrundstückes oder einer selbstgenutzten Wohnimmobilie 
pro haushaltsangehörigem Kind bis 18 Jahre auf formlosen Antrag 
mit entsprechenden Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunden und
Meldebescheinigung) einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von
 2.000,-- Euro pro Kind.  Maßgebend ist der Stichtag der Beurkundung.

2. Der Kinderbonus wird für leibliche als auch für Adoptiv- und Pflegekinder gewährt.

3. Für Kinder, die bis zu fünf Jahre nach dem Grundstückserwerb geboren
 werden wird der Kinderbonus nachträglich gewährt.

4. Der Bonus wird nicht mit dem Kaufpreis verrechnet, sondert separat
im Anschluss an die Kaufvertragsabwicklung ausgezahlt.

5. Die Bonuszahlung ist zurückzuzahlen, wenn innerhalb einer Frist von
 drei Jahren seit Kaufvertragsabschluss kein bezugsfertiges Wohngebäude 
errichtet wird, oder das Kaufobjekt innerhalb einer Frist von drei Jahren 
veräußert oder der unmittelbare Besitz daran (z. B. durch Vermietung) aufgegeben wird.

6. Die Richtlinie begründet keine unmittelbaren Rechtsansprüche und
 hat keine Rechts wirkungen nach außen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung 
des Bonus besteht nicht.

7. Im übrigen gelten die gesetzlichen Rückforderungsgründe.

Dieter Bieber



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