Baugeld vom
Bürgermeister - Kinderbonus
Der Rat der Gemeinde
Steinhorst hat in seiner Sitzung am
10. 12. 2012 folgende Richtlinie
zur Gewährung eines
Kinderbonus beschlossen:
1. Die Gemeinde
Steinhorst gewährt privaten Käufer(inne)n
eines Baugrundstückes
oder einer
selbstgenutzten Wohnimmobilie
pro haushaltsangehörigem Kind bis 18
Jahre auf formlosen Antrag
mit entsprechenden Nachweisen (Kopie der Geburtsurkunden und
Meldebescheinigung)
einen einmaligen Kinderbonus in Höhe von
2.000,-- Euro pro Kind. Maßgebend ist der
Stichtag der Beurkundung.
2. Der Kinderbonus wird
für leibliche als auch für Adoptiv- und Pflegekinder gewährt.
3. Für Kinder, die bis
zu fünf Jahre nach dem Grundstückserwerb geboren
werden wird der Kinderbonus
nachträglich gewährt.
4. Der Bonus wird nicht
mit dem Kaufpreis verrechnet, sondert separat
im Anschluss an die Kaufvertragsabwicklung ausgezahlt.
5. Die Bonuszahlung ist
zurückzuzahlen, wenn innerhalb einer Frist von
drei Jahren seit Kaufvertragsabschluss kein bezugsfertiges Wohngebäude
errichtet
wird, oder das Kaufobjekt innerhalb einer
Frist von drei Jahren
veräußert oder der unmittelbare Besitz daran (z. B. durch
Vermietung) aufgegeben wird.
6. Die Richtlinie
begründet keine unmittelbaren Rechtsansprüche und
hat keine Rechts wirkungen nach
außen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung
des Bonus besteht nicht.
7. Im übrigen gelten
die gesetzlichen Rückforderungsgründe.
Dieter Bieber
Dieter Bieber
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