Grundsätze:
soziale Kontakte möglichst reduzieren.
Soweit möglich, zu jeder anderen Person Mindestabstand einhalten.
Wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.
Für alle geöffneten Einrichtungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung.
Kontaktbeschränkungen :
Treffen mit maximal zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten, - oder den Personen eines Haushalts und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts
Zugehörige Kinder unter 14 Jahren️, Begleit- oder Betreuungspersonen, vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen sich in Gruppen mit maximal 10 Personen sowie den Personen eines Haushaltes treffen.
Für den Bereich Veranstaltungen, Sitzungen und Zusammenkünfte:
In geschlossenen Räumen
Mit sitzendem Publikum max. 500 Personen
Mit zeitweise stehendem Publikum max. 100 Personen
Unter freiem Himmel
Mit nur sitzendem oder auch teilweise stehenden Publikum max. 500 Personen
Ausnahmen sind auf Antrag möglich
Veranstalter müssen besondere Maßnahmen für Zugang, Pausenzeiten und Verlassen sowie für Nutzung und Reinigung der Sanitäranlagen treffen. Lüftungskonzept vorausgesetzt
Widerruf genehmigter Veranstaltungen aufgrund des Infektionsgeschehens möglich
Pflicht zum Tragen medizinischer MNB (außer am Platz)
Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Besucherinnen und Besuchern erlaubt
Das ist nur ein kleiner Auszug von der Verordnung!
Ausführlicher geht es
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