Freitag, 18. Dezember 2015

Rauchwarnmelderpflicht ab 1. Januar 2016 - nicht vergessen!!!!

Foto Hans-Hartmuth Müller

Wir berichteten schon 2 mal über die Rauchwarnmelderpflicht
in Niedersachsen ab 2016!

Ein Verstoß gegen die Bauordnung kann im Brandfall ein strafrechtliches 
Verfahren nach sich ziehen, sollten durch Feuer und/oder Rauch 
Personen zu Schaden kommen.
 
Auch die Rauchmelderpflicht gehört zu den gesetzlichen Bestimmungen, an
die Sie sich halten müssen.
Tun Sie dies nicht, kann die Versicherung im Brandfall die Leistungen kürzen.
 
Quelle : rauchmelderpflicht.net


Weitere Info`s gibt es in der Zeitung:
 

Rauchmelder werden  für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure,
 die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, vorgeschrieben.
 
Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau 
der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelderpflicht
 erfüllen müssen, zuständig. 
 

Rauchwarnmelder können Leben retten!!!





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