Freitag, 11. Mai 2018

Wird die Homepage Steinhorst bald geschlossen werden ?

Fotos Hans-Hartmuth Müller
Foto: So könnten demnächst die Fotos aussehen.

Am Freitag, den 25. Mai tritt eine neue EU-Richtlinie
 in Kraft. Für alle Fotografen, Hobbyfotografen auch
 für jeden Smartphone-Fotograf ändert sich einiges .
 Bisher regelte es das Kunsturhebergesetz, kurz KUG 
genannt, ab den 25. Mai 2018 wird es durch die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst. 
Diese schreibt vor, das alle Datenerhebungen und 
 Datenspeicherungen, wie digitale personenbezogene 
Fotos grundsätzlich verboten sind. Eine Veröffentlichung 
ist nur mit Einwilligung der abgebildeten Person 
zulässig, aber nur schriftlich!
Bis zu 20 Millionen Euro Strafe  kann es kosten, wenn 
Bilder ins Netz gesetzt werden, ohne schriftliche
Einwilligung der fotografierenden Personen.

Berufsfotografen sind davon ausgenommen!


Diese Richtlinien sind im Internet ausgiebig 
nachzulesen. Am Ende des Berichtes ist noch ein 
Link von Spiegel-Online zu dem Thema.
Die Gerichte werden erst entscheiden müssen was
 wirklich erlaubt ist in Deutschland. Denn jedes
 Mitgliedsland der EU, kann selbst entscheiden ob es
 sich an das alte KUG oder an die neue DSGVO hält.

Die Abmahnanwälte sitzen schon in den Startlöchern!

Was bedeutet das für den Steinhorster Blog?

Ab den 25. Mai 2018 wird es z. Zt. keine aktuellen 
Fotos mehr geben, alle Bilder die vor dem 25. Mai 
gemacht worden sind , dürfen weiter 
veröffentlicht werden.
Für Gruppenfotos z. B.  bei Vereinen werde ich mir 
schriftlich eine Einwilligung geben lassen müssen.
Fotos vom Schützenfest wird es noch geben, aber leider 
nicht mehr vom Kinderschützenfest.

Spiegel-Online:
 

 
  Nur einfach verpixelte Gesichter  sind  nicht erlaubt!
Also schön aufpassen, keine Smartphone-Fotos einfach
bei Facebook oder anderswo hochladen.

Hans-Hartmuth Müller

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