Dienstag, 13. März 2018

LG-Preisschießen SV Lüsche-Räderloh ab dem 15. März


Schützenverein   

Lüsche Räderloh e.V. von 1925

An alle Mitglieder, Freunde und benachbarten Vereine des Schützenvereins Lüsche-Räderloh

                                                    Einladung
Auch in diesem Jahr veranstaltet der Schützenverein Lüsche-Räderloh
wieder sein traditionelles öffentliches LG-Preisschießen auf dem
Schießstand im Schützenhaus in Lüsche.



Als Schießzeiten stehen folgende Termine zur Verfügung:
Donnerstag,   den 15.03.2018      18.00 – 21.00 Uhr
Freitag,           den 16.03.2018      18.00 – 21.00 Uhr
Sonntag  ,       den 18.03.2018      10.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag,   den 22.03.2018      18.00 – 21.00 Uhr
Freitag,           den 23.03. 2018     18.00 – 20.00 Uhr
Den Abschluss bildet am Freitag den 23.03. 2018 um 20.00 Uhr
ein gemeinsames deftiges Wurstessen, das für die Teilnehmer am
Preisschießen kostenlos ist.
Die Preisverteilung und die Bekanntgabe der Sieger finden im Anschluss
an das Wurstessen gegen 21.00 Uhr statt.
Wir würden uns freuen, zu unserem Schießen viele Mitglieder und Gäste begrüßen zu können und wünschen allen Teilnehmern viel Erfolg
und „Gut Schuss“
 
1. Preis          150 €
2. Preis          100 €
3. Preis          ein großer Schinken
und viele weitere Fleisch- und Wurstpreise
 
Jeder Tagessieger (bester Einzelteiler) bekommt eine Mettwurst
 
1 Satz - 10 Schuss kosten 6.00 €          Der Mindesteinsatz beträgt 12 €
Jugendliche (12 bis 17 Jahre) zahlen pro Satz 5,00 € Der Mindesteinsatz
beträgt 10 €
 ·     Geschossen wird mit dem Luftgewehr, sitzend aufgelegt auf 10er Streifenspiegel,         je Spiegel ein Schuss.

·         Eigene Gewehre, Munition und das Zielhilfsmittel „Adlerauge“ sind zugelassen.
·         Es dürfen nur die vom Verein bereitgestellten Auflagen benutzt werden.
·          Die Teiler werden elektronisch ermittelt. Die besten beiden Teiler, die ein Schütze während des gesamten Preisschießens erzielt, werden addiert. Der Schütze mit der niedrigsten Teilersumme ist Sieger. Bei Teilergleichheit entscheidet der  bessere Einzelteiler.
·         Das Mindestalter für die Teilnahme ist 12 Jahre.
·         Es dürfen nur die vom Verein gekennzeichneten Streifen verwendet werden.
·         Erworbene Streifen müssen am Kauftag beschossen und nach dem Verlassen des Schießstandes unverzüglich bei der Aufsicht abgegeben werden.
·         Den Anweisungen der Aufsicht ist Folge zu Leisten.
·         In allem nicht aufgeführten Punkten gilt die Sportordnung.
·         Änderungen bleiben dem Vorstand vorbehalten
Schützenverein Lüsche-Räderloh
Verfasser: Werner Reuther

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