Windpark Groß Oesingen – Steinhorst
Der Projektierer des oben genannten Windparks hat den betroffenen Gemeinden mitgeteilt, daß durch die Regelung des § 36k des EEG 2021 die Möglichkeit geschaffen wurde, die Menschen vor Ort über ihre Gemeinden finanziell an den Erträgen teilhaben zu lassen.
Den Gemeinden werden 0,2 ct pro Kilowattstunde zukommen, sobald die letzten offenen Fragen einer rechtssicheren Ausgestaltung einer solchen Vereinbarung geklärt sind und der Strom fließt.
Aus Sicht der Gemeinde ist das selbstverständlich sehr zu begrüßen. Der Zweck einer solchen Regelung ist unzweifelhaft, daß die Menschen direkt vor Ort etwas davon haben. Aus diesem Grunde muss zeitnah geklärt werden, daß diese Einnahmen auch vor Ort verbleiben und nicht Umlagen unterworfen werden und somit an anderer Gebietskörperschaften abfliessen.
Für die Gemeinde Steinhorst, Klaus-Hinrich Singer
29.5.2021
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