Ab morgen Donnerstag, den 3. Juni gibt es neue Regelungen zum Coronavirus in Landkreis Gifhorn:
Nachzulesen:
Folgende Verfügungen finden keine Anwendungen mehr:
😀😀😀
Einige Auszüge: Quelle Landkreis Gifhorn
+++Grundsätze:
Jede Person soll ihre sozialen Kontakte möglichst reduzieren.
Soweit möglich, ist zu jeder anderen Person der Mindestabstand einzuhalten.
Dort wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.
Für alle geöffneten Einrichtungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung.
+++Kontaktbeschränkungen :
Sowohl öffentlich als auch im privaten Rahmen sind Treffen mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten erlaubt.
Zugehörige Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
Nicht zusammenlebende Paare gelten ebenfalls als ein Haushalt.
Vollständig geimpfte und genesene Personen werden nicht mitgezählt.
Kinder bis einschließlich 14 Jahre dürfen sich in Gruppen mit maximal 10 Personen treffen.
+++Für den Bereich Kinderbetreuung, Schule und Bildung:
Kindertageseinrichtungen und Schulen wechseln in das Szenario A.
Die Kindertagesbetreuung kehrt in den Regelbetrieb zurück.
Schulen wechseln in den Präsenzunterricht, erhalten jedoch eine organisatorische Übergangsfrist. Der Präsenzunterricht wird daher spätestens ab Montag, 07.06.2021, wieder aufgenommen.
+++Für den Bereich Gastronomie :
Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés dürfen die Innen- und Außengastronomie öffnen (Außer-Haus-Verkauf weiterhin möglich).
Die Bewirtung ist nur an Tischen erlaubt.
Für die Innengastronomie gilt eine Auslastung von 50%, eine medizinische MNB-Pflicht (außer am Platz) und eine Testpflicht.
Im Außenbereich ist ein negativer Testnachweis nicht mehr erforderlich.
Die Betreibe müssen die Kontaktdaten dokumentieren.
Es gilt eine Sperrzeit von 23 bis 6 Uhr.
Private Feiern sind lediglich im Bereich der Außengastronomie mit maximal 50 Personen zulässig.
+++Für den Einzelhandel:
Keine Termine mehr erforderlich.
Die Testpflicht entfällt,
Pflicht zum Tragen einer medizinische MNB in den Verkaufsräumen, in Eingangsbereichen, auf zugehörigen Parkplätzen und Wochenmärkten
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