von gestern 29,5 auf 25,5 gesunken.
Die Nachbarkreise haben folgende Werte: Uelzen 2,2 - Helmstedt 9,9 - Celle 12,3 - Wolfsburg 28,9 - Peine 20,0 - Altmark Salzwedel 22,8.
Folgende Regelungen treten ab Sonntag unter anderem in Kraft:
Grundsätze:
Jede Person soll ihre sozialen Kontakte möglichst reduzieren.
Soweit möglich, ist zu jeder anderen Person der Mindestabstand einzuhalten.
Dort, wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.
Für alle geöffneten Einrichtungen ist ein Hygienekonzept Voraussetzung.
Für den Bereich Kinderbetreuung, Schule und Bildung:
Kindertageseinrichtungen bleiben im Szenario A. Zusätzlich entfällt die Maskenpflicht in der Hortbetreuung.
Schulen bleiben im Szenario A.
Für den Bereich Gastronomie :
Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés dürfen die Innen- und Außengastronomie öffnen (Außer-Haus-Verkauf weiterhin möglich).
Eine medizinische MNB-Pflicht besteht in geschlossenen Räumen (außer am Platz).
Private Feiern sind mit maximal 100 Personen (geschlossener Personenkreis) zulässig.
Demnach besteht ab Sonntag in der Gastronomie keine Testpflicht mehr
Diskotheken, Clubs, Bars (auch Shisha-Bars) dürfen mit einer Auslastung von maximal 50 Prozent wieder öffnen.
Für den Einzelhandel:
Pflicht zum Tragen einer medizinische MNB in den Verkaufsräumen, in Eingangsbereichen, auf zugehörigen Parkplätzen und Wochenmärkten.
Für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen :
Es gilt die medizinische Maskenpflicht.
Die Testpflicht entfällt, auch wenn während der Dienstleistung die medizinische MNB nicht dauerhaft getragen werden kann.
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