Vom 1.April bis zum 15. Juli besteht wieder
ein Leinenzwang für alle Hunde.
Der 33. Paragraph der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung
besagt, das in Waldflächen, Gewässer und bebauten Ortsteilen
eine generelle Leinenpflicht besteht.
Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor
freilaufenden Hunden schützen.
Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe bis 5000€!!!!
Ein ganzjähriger Leinenzwang besteht übrigens in
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen