Freitag, 29. März 2019

Ab 1.April besteht Leinenzwang für alle Hunde!!!


Vom 1.April bis zum 15. Juli besteht wieder 
ein Leinenzwang für alle Hunde.

 Der 33. Paragraph der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung
besagt, das in Waldflächen, Gewässer und bebauten Ortsteilen
eine generelle Leinenpflicht besteht.
Das Gesetz soll gerade geborene Rehkitze oder brütende Vögel vor 
freilaufenden Hunden schützen.

Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe bis 5000€!!!!


Ein ganzjähriger Leinenzwang besteht übrigens in 
Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten. 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen