Bericht der Baumschutzkommission des Rates der Gemeinde Steinhorst
In der Gemeinde Steinhorst gibt es seit dem 20.05.1994 eine Satzung über den Schutz des Baum- und Gehölzbestandes die sogenannte Baumschutzsatzung. Seit nunmehr 3 Legislaturperioden werden drei Ratsmitglied*innen bestimmt, welche sich um die Bürgeranliegen bzgl. der Baumschutzsatzung kümmern. Dies sind in den meisten Fällen Anträge für eine Genehmigung auf Fällung von Bäumen welche unter dem Schutz der Satzung stehen. Hier wird durch die Kommission ein vor Ort Termin vereinbart und gemeinsam nach einer Lösung gesucht.
Im letzten Jahr hat sich die Baumschutzkommission, bestehend aus Doris Braun, Helge Dierks und Philipp Trunkwalter fünf Mal getroffen um dreizehn Anträge zu bearbeiten. Nicht jeder Baum kann 500 Jahre alt werden, und daher ist es üblich, dass bei notwendigen Entnahmen von Bäumen auch wieder Ersatzpflanzungen festgelegt oder aber bestehende kleinere Bäume als schützenswerte Nachrücker bestimmt werden. So ist sichergestellt, dass auch unsere nachfolgenden Generationen in einem solch schönen begrünten Ort mit altem Baumbestand leben können.
Philipp Trunkwalter - Gemeinderat Steinhorst
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