Mittwoch, 10. Februar 2021

Landkreis Gifhorn informiert - Zuständigkeit des Winterdienstes


 

Da die Beiträge rund um den #Winterdienst und die #Schulausfälle zu zahlreichen Nachfragen geführt haben, geben wir an dieser Stelle eine kleine Übersicht über die Zuständigkeiten:
 
Die öffentlichen Straßen - also die Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen - werden unterschiedlich klassifiziert. Das bedeutet, dass, abhängig von der Klassifizierung, unterschiedliche Behörden für eine Straße zuständig sind:
 
🛣 Bundes- und Landesstraßen = die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV); in Bezug auf den Landkreis Gifhorn ist das die NLStBV in Wolfenbüttel.
 
🛣 Kreisstraßen im Landkreis Gifhorn = der Landkreis Gifhorn; in diesem Fall die #Kreisstraßenmeistereien in Knesebeck und Meine. 
 
🛣 Gemeindestraßen = die jeweiligen Gemeinden, bzw. die Anwohnerinnen und Anwohner
❓Bei Fragen zum Winterdienst ist daher in der Regel zuerst Ihre jeweilige Kommune der richtige Ansprechpartner.
 
Quelle: Landkreis Gifhorn
 

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