Donnerstag, 25. Februar 2021

Bürgerversammlung - Teil 5 - Badeanstalt

 

Badeanstalt Steinhorst

Leider durfte die Gemeinde Steinhorst das Bad im letzten Jahr nicht öffnen, die vorgeschriebenen Hygienevorschriften aufgrund der Coronapandemie konnte die Gemeinde nicht erfüllen. Einige kleiner Baumaßnahmen wurden aber am Bad durchgeführt. Wildschweine hatten zum wiederholten Male die Liegefläche umgepflügt, diese wurde wieder hergerichtet. Gleichzeitig wurde von unserem Gemeindearbeiter in Zusammenarbeit mit der Rentnertruppe ein Wildschutzzaun aufgestellt, hoffentlich kann er die Wildschweine in Zukunft abhalten.

Für das Jahr 2021 sind am Bad folgende Arbeiten geplant:

- Anschaffung einer automatischen Chloranlage

- Aufstellung eines neuen Zauns um das gesamte Becken mit einer Höhe von 1,80 Meter

Der Zaun ist leider notwendig geworden weil es immer mehr Gerichte gibt (aktuell im Jahr 2020 wurde ein Bgm. verurteilt) die den Bürgermeister und seine Ratsmitglieder verurteilen, weil sie ihrer Aufsichtspflicht für frei zugängliche Badeangelegenheiten in der Gemeinde verletzen. Ein Verbots- bzw. Hinweisschild reicht nicht mehr aus. In dem aktuellen Fall aus Bayern ist ein Kleinkind ertrunken, laut Urteil hätte dies durch einen Zaun verhindert werden können, die Eltrern des Kindes hatten gegen die Gemeinde geklagt.

Falls Corona es zulässt und das Bad 2021 wieder geöffnet werden darf müssen wir natürlich noch einige Arbeiten am Bad durchführen.

Das Schwimmbecken sowie Tische und Bänke müssen gestrichen werden, Aufräumarbeiten auf dem Gelände werden dann ebenfalls stattfinden.

Wer Lust hat sich in unserer freiwilligen Helfertruppe anzuschließen kann sich gerne bei mir oder im Gemeindebüro melden.

Bleiben Sie alle gesund.

Peter Grüneweg - Gemeindrat Steinhorst

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