Dienstag, 9. März 2021

Coronaverordnung für den Landkreis Gifhorn - Teil 2

 

Coronaverordnung für den LK Gifhorn - Teil 2:

Kindertageseinrichtungen 👶:
➡️ Eingeschränkter Betrieb, d. h. allen Kindern wird ein Betreuungsangebot gemacht
➡️ Keine offenen Gruppenkonzepte
➡️ Keine Durchmischung der Gruppen
➡️ Jede Gruppe bekommt feste Räumlichkeiten zugewiesen
➡️ Außenflächen und Bewegungsräume dürfen nur von einer Gruppe zeitgleich genutzt werden.
➡️➡️ Ausnahme: Räume/Außengelänge ist groß genug
➡️ Bei Inzidenz von über 100
➡️➡️ Betrieb untersagt
➡️➡️ Ausgenommen Notbetreuung
➡️➡️➡️ Für Regelungen siehe Lockdown
➡️➡️ Aufhebung: Wenn die 100er Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde.
 
Schulen 👩‍🏫:
Aktuell bereits in Szenario B
➡️ Grundschulen
➡️ 9. + 10. Klasse, wenn Abschlussklasse
➡️ Sekundarstufe II, wenn Abschlussklasse
➡️ Förderschulen
Ab 15. März im Szenario B
➡️ Primarbereich,
➡️Jahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs,
➡️ die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II,
➡️ Abschlussklassen an BBS,
➡️ Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge),
➡️ Tagesbildungsstätten,
➡️ Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle.
Ab 22. März im Szenario B
➡️ Alle Schulformen
➡️➡️ Wenn 7-Tage-Inzidenz unter 100 liegt
Bei 7-Tage-Inzidenz von über 100:
➡️ Alle Schulformen in Szenario C
➡️ Ausgenommen Notbetreuung
➡️ Aufhebung: Wenn die 100er Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde
Quelle: LK Gifhorn
Teil 3 gibt es morgen Mittwoch

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