Donnerstag, 11. März 2021

Coronaverordnung für den LK Gifhorn - Letzter Teil

 

Letzter Teil zur Coronaverordnung für den LK Gifhorn:

Medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) 😷:
➡️ In allen geöffneten Stellen des Einzelhandels (Auflistung siehe oben).
➡️ In Verkehrsmitteln des Personenverkehrs (einschließlich Wartebereiche und Verkaufsstellen).
➡️ Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen.
➡️ Schulungen im Rahmen einer Fahr- oder Flugschule.
➡️ Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege von Personen.
➡️ Bei beruflichen Fahrgemeinschaften
➡️ Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
➡️ Kinder zwischen dem 6. und dem 15. Geburtstag können eine Alltagsmaske tragen.
 
 
"Hochinzidenzkommune":
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 wird der Landkreis als sogenannten „Hochinzidenzkommune“ eingestuft. Diese Einstufung hat verschärfte Maßnahmen zur Folge und die Lockdown-Maßnahmen würden wieder in Kraft treten.
Hierzu werden wir aber, sollte dies notwendig sein, gesondert informieren.

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