Coronaverordnung für den LK Gifhorn Teil 3:
Betrieb und Besuche von Einrichtungen:












estungen
:

Für den Besuch/Betrieb mancher Einrichtungen ist das Vorweisen eines negativen Testergebnisses notwendig. Dafür gelten die folgenden Vorgaben:








Teil 4 gegen Mittag
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