Der Landkreis gibt die neue Coronaverordnung im Telegramm-Stil bekannt:
In Niedersachsen, und damit auch im Landkreis Gifhorn, gilt seit Montag, 8. März 2021, eine neue Corona-Verordnung. Diese ist bis zum 28. März 2021 gültig.
Das Land
Niedersachsen
hat eine neue #Corona-Verordnung erlassen. Die Regelungen gelten ab Montag, 8. März, bis voraussichtlich 28. März.Die Corona-Verordnung wird durch #Allgemeinverfügungen des Landkreises #Gifhorn wie folgt ergänzt:
Es gilt eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz).
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie zugehörigen Wegen und Parkplätzen.
Grundsätze:
Jede Person muss die sozialen Kontakte auf das absolut notwendige Minimum reduzieren.
Soweit möglich, ist zu jeder anderen Person der Mindestabstand einzuhalten.
Dort wo kein Abstand eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden.
Jede Person soll private Reisen inkl. tagestouristischer Ausflüge und private Besuche vermeiden.
Kontaktbeschränkungen :
Öffentlich und im privaten Rahmen ist folgendes möglich:
Neben dem eigenen Haushalt können noch die Personen eines weiteren Haushaltes getroffen werden.
Max. jedoch 5 Personen
Zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahren werden nicht eingerechnet.
Paare, die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt.
Begleitpersonen/Betreuungskräfte für Menschen mit Behinderungen werden nicht eingerechnet.
Weitere Lockerungen der Kontaktbeschränkungen sind ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 möglich. Hierfür müssen die Landkreise und kreisfreien Städte eigene Allgemeinverfügungen erlassen.
Wenn dieses Szenario eintritt, werden wir gesondert informieren.
Quelle: Landkreis Gifhorn
Weitere Teile gibt es später bzw. morgen!
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