Mittwoch, 10. März 2021

Coronaverordnung für den LK Gifhorn - Teil 4

 

Coronaverordnung für den LK Gifhorn - Teil 4:

Öffnungen ✅
Wieder öffnen dürfen:
➡️ Buchhandel
➡️ Einzelhandel, Outlet-Center, Einkaufscenter
➡️➡️ nach Terminvergabe
➡️➡️ 40m² Verkaufsfläche pro Kunde und dessen Begleitperson
➡️➡️ Click und Collect auch weiterhin möglich
➡️ Körpernahe Dienstleistungen
➡️➡️ Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und medizinisch notwendige Dienstleistungen
➡️➡️ Test-Ergebnis notwendig, wenn MNB abgesetzt werden muss
➡️➡️ Testkonzept für Personal muss vorhanden sein
Weiterhin geöffnet haben:
➡️ Lebensmittelläden
➡️ Wochenmärkte (Lebensmittel und Blumen)
➡️ Landwirtschaftlicher Direktverkauf (Lebensmittel und Blumen)
➡️ Getränkehandel
➡️ Abhol- und Lieferdienste
➡️ Reformhäuser
➡️ Babyfachgeschäfte
➡️ Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien
➡️ Optiker, Hörgeräteakustiker
➡️ Orthopädieschuhmacherhandwerk, Handwerk der Orthopädietechnik
➡️ Tankstellen, Autowaschanlagen
➡️ Kraftfahrzeug- und Fahrradhandel (Probefahrten)
➡️ Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten, Reparaturwerkstätten für Elektrogeräte
➡️ Banken und Sparkassen
➡️ Poststellen und Zeitungsverkaufsstellen
➡️ Reinigungen und Waschsalons
➡️ Tierbedarfshandel und Futtermittelhandel
➡️ Verkaufsstellen für Blumen
➡️ Großhandel und Baumärkte für Gewerbekunden
➡️ Brenn- und Heizstoffhandel
➡️ Brief- und Versandhandel
➡️ Verkaufsstellen von Fahrkarten für Personenverkehr
 
Quelle: LK Gifhorn
Teil 5 morgen

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